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WPG & MATURA

Zum Nachdenken

Wahlpflichtgegenstände sind für dich ein Stück Freiheit, nämlich die Freiheit, selbst zu entscheiden was du lernen willst.

Das betrifft zum einen die Gegenstände, die du auswählst:

  • Du kannst neue Gegenstände wählen (zusätzliche Gegenstände) oder dich für vertieften Unterricht in den so genannten „Kernfächern“ (vertiefende Gegenstände) entscheiden.
  • Freiheit bei den Wahlpflichtgegenständen bedeutet aber auch, dass du das Geschehen in den meist kleinen Wahlpflichtgruppen aktiv mitbestimmst. Es geht darum, gemeinsam mit den Mitschülern und dem Lehrer festzulegen, was gelernt und wie die Arbeit aufgeteilt werden soll. So kannst du erleben, in einem Team zu arbeiten und hast die Chance dich mit interessanten Themen deiner Wahl zu beschäftigen.

Vielleicht entdeckst du durch einen Wahlpflichtgegenstand deine besonderen Interessen und Fähigkeiten und weißt dann besser, was du nach der Matura studieren willst. Die Art der Aufgabenstellungen und die Anforderungen, die an dich im Wahlpflichtgegenstand gestellt werden, sollen zur Erlangung der „Studierfähigkeit“ – das ist ein ganz wichtiges Ziel der AHS – beitragen.

Schließlich solltest du bei deiner Wahl auch an die Matura denken.

Eigenständige Maturabilität

Pflichtgegenstand und Wahlpflichtgegenstand
mind. vierstündig, muss mindestens bis zur vorletzten Schulstufe unterrichtet worden sein

NAWI

MKK

Bei der Wahl ist folgendes zu beachten:
Die Summe aller Wahlpflichtstunden beträgt für SchülerInnen 4 Stunden (Ausnahme Sp, F, Inf).
Die zusätzlichen Gegenstände müssen im angegebenen Ausmaß besucht werden.

Schwerpunktfächer (NAWI) entsprechen WPG.
Ein zusätzliches WPG kann nur gewählt werden, wenn er nicht schon als Pflichtgegenstand besucht wird. Ein vertiefender WPG ist wählbar, wenn auch der entsprechende Pflichtgegenstand besucht wird. Jeder
WPG ist mündl. maturabel wenn er im Umfang von 4 Std. (vertiefend) bzw. 6 Std. (zusätzlich) besucht wurde.

Wie läuft die reifeprüfung ab?

NAWI

MKK

Sie setzt sich aus drei voneinander unabhängigen Prüfungsteilen zusammen („Drei-Säulen-Modell“):

1. Alle Schülerinnen und Schüler müssen eine „Vorwissenschaftliche Arbeit (einschließlich Präsentation und Diskussion)“ zu einem selbst gewählten Thema schreiben und diese mündlich präsentieren. (Anmeldung im 1.Semester der 7.Klasse – freie Wahl der Prüfer/innen – begrenzter Umfang (max. 60000 Zeichen) – Betreuungsgespräche – Beschreibung der Arbeit – Sch/L – Protokoll)

2. Das vergleichbare Element der neuen Reifeprüfung sind die schriftlichen Klausurarbeiten: Alle Schülerinnen und Schüler in ganz Österreich erhalten zum selben Prüfungstermin einheitliche Aufgabenstellungen, wobei die lehrplanmäßig verschiedenen Schultypen berücksichtigt werden.
(optional 3 oder 4 Klausuren – standardisiert in D, M, Fremdsprachen – Korrektur und Beurteilung durch Lehrkraft – mündliche oder schriftliche Kompensation)

3. Bei der mündlichen Prüfung sind die Aufgabenstellungen nicht zentral vorgegeben, sondern bleiben in der Verantwortung der Lehrer/innen (10-20 Minuten – Themenpool: 2-3 Themen/JWst, max. 18, Beantwortung einer Aufgabenstellung – Prüfer/in+Beisitzer/in – Schüler/in zieht aus dem vollen Themenpool). Bei zwei/drei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Jahreswochenstunden der beiden Gegenstände in der Oberstufe mindestens 10/15 Unterrichtsstunden betragen.

Der schulautonome Schwerpunkt ist entweder bei der „Vorwissenschaftlichen Arbeit“ oder bei der Klausurprüfung (als „4. Klausur“) oder der „Mündlichen Prüfung“ zu berücksichtigen.

StundentafelN